Manche Gerichtsentscheidungen sind nur sehr schwer zu verdauen. Dazu gehört die gestern bekannt gewordene
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover. Neonazis rufen seit 2006 jährlich zu einem "Trauermarsch" durch Bad Nenndorf auf. Auch in diesem Jahr sollen sie wieder durch den Ort ziehen dürfen - die Gegendemonstration des DBG hingegen bleibt verboten.
Der zuständige Landkreis Schaumburg hatte zunächst am 11.August 2010 beide Demonstrationen mit der Begründung verboten, die aktuelle Lageentwicklung seit Erlass der Versammlungsbestätigung habe zu einer Neubewertung der bisherigen Gefahrenprognose geführt. Danach lägen die Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes vor, denn der Polizei stünden am Samstag nicht genügend Kräfte zur Verfügung, um die Einsatzlage zu bewältigen. Nach den gegenwärtig erkennbaren Umständen würde es bei der Durchführung beider Versammlung zu schweren Ausschreitungen und damit zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen kommen.
Gegen diese Verfügungen haben sowohl die Rechten als auch der DGB um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Das Gericht lehnte den Eilantrag des DGB ab und gab dem Eilantrag der Rechten im Wesentlichen statt.
Nach Auffassung der Kammer fehle es an nachvollziehbaren Gründen, warum nicht bei dem Verbot lediglich einer der beiden Versammlungen genügend Polizeikräfte vorhanden seien,
Bei der Ermessensentscheidung, welche Versammlung zu verbieten sei, müsse die Entscheidung zu Lasten der Versammlung des DGB fallen. Denn die Rechten könnten das sogenannte Erstanmelderprivileg für sich in Anspruch nehmen und darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass für den 14.08.2010 offenkundig deutlich mehr gewalttätiges Potential aus dem linksautonomen Spektrum zu erwarten sei als auf Seiten der sogenannten Autonomen Nationalisten.
Spiegelonline zitiert den DGB-Regionschef Sebastian Wertmüller mit den Worten, der Vorgang gefährde die Bemühungen aller Demokraten in Bad Nenndorf und im Landkreis Schaumburg. Durch unbestimmte Hinweise auf mögliche linksextreme Gewalttäter werde der gesamte Widerstand der Gewerkschaften, Kirchen, demokratischen Parteien, der jüdischen Gemeinde, der Stadt- und Gemeinderäte, der Vereine und der Gewerkschaften diskreditiert.