Als Student lebte ich eine Zeit in Münster. Auch über die Stadtgrenzen hinaus ist die Gegend durchaus als hochkatholisch bekannt. Kennern der Materie dürfte auch die besondere Neigung zur Marienverehrung von uns Katholiken bekannt sein.
Besonders bekennerfreudig zeigte sich ein münsteraner Vermieter, als er im Treppenhaus eine Madonna-Figur aufstellte. Dies führte bei einem evangelischen Mieter zu einem Schockerlebnis! Und so minderte er die Miete mit der Begründung, er fühle sich durch eine Madonna-Figur im Treppenhaus gestört. Daraufhin verklagte der Vermieter den Mieter auf Zahlung der einbehaltenen Miete vor dem Amtsgericht Münster. Wie das entschied, dürfte im katholischen Münster kaum überraschen: Das
Gericht gab dem Vermieter Recht. Dem Mieter stehe ein Recht zur Mietminderung nicht zu. Schließlich beeinträchtige eine Madonna im Hausflur nicht die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Und im Übrigen sei auch nach evangelischer Auffassung Maria die Mutter Jesu, so dass die Aufstellung der Figur für einen Protestanten zu keinem besonderen Schock führen dürfte Ein Recht zur Mietminderung stünde dem Beklagten
nicht zu. Subjektive
Überempfindlichkeiten seien bei der Bewertung von Minderungsrechten
aber nicht zu berücksichtigen (Amtsgericht Münster, Urteil vom 22.07.2003 - 3 C 2122/03 -)
Quelle: Kostenlose Urteile