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Damit man nicht auf den Holzweg kommt, gibt es den ...





Auch wenn andere gegen die Regeln verstoßen: Wer an der Ampel links abbiegt, muss auf den Gegenverkehr achten – auch wenn der eigentlich vor der roten Ampel stehen müsste. Wie das OLG Frankfurt/Main entschied, haften Linksabbieger bei einer Kollision auch dann, wenn sie mit einem "Rotlicht-Sünder" zusammenstoßen.





Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichtes entscheidet heute über die rechtmäßigkeit der Kündigung eines Chefarztes in einer Klinik unter kirchlicher Trägerschaft wegen Wiederverheiratung nach Ehescheidung.  


Die Vorinstanz  (LAG Düsseldorf  (LAG Düsseldorf, 5 Sa 996/09)  hatte festgestellt, dass die Kündigung wegen der erneuten Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Auch das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt war. (s. Pressemitteilung)



Eine Stadt haftet nicht zwingend für die Schäden durch herabfallende Äste. Dies gilt selbst dann, wenn das Auto auf einer öffentlichen Straße vor einem stättischen Grundstück parkt. Dies entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Die brandenburger Richter meinten, zwar sei die Stadt für den Zustand der Straße verantwortlich. Allerdings gehöre der Baum nicht dazu. Denn dieser stehe auf einem angrenzenden Grundstück. Dies gehöre zwar auch der Stadt. Aber diese habe einen Mieter im mietvertrag dazu verpflichtet, diesen Teil des Geländes zu sichern. Die Stadt habe daher nur zu prüfen gehabt, ob der Mieter dieser Pflicht nachgekommen sei. Anzeichen, dass der Mieter seiner Pflicht nicht nachgekommen sei. habe es aber nicht gegeben. (Urt. v. 28.06.2011, Az. 2 U 16/10).



Mieterhöhung und veralteter Mietspiegel

Am 30.Mai 2011 wurde der Berliner Mietspiegel 2011 veröffentlicht. Immer wieder sieht man Mieterhöhungserklärungen, die naoch auf den bisher geltenden Mietspiegel Bezug nehmen. Ein Mieterhöhungsbehehren ist aber nicht schon aus diesem Grunde formell unwirksam.Dies entschied der Bundesgerichtshof am 6.Juli 2011  (VIII ZR 33/10).





Keine kurze Verfährung bei Ansprüchen der WEG gegen Mieter einer Eigentumswohnung

Im Mietrecht gilt die kurze Verjährungsfrist des § 548 I BGB. Allerdings kann sich der Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf diese kurze Verjährungsfrist berufen, wenn die Wohnungseigenümer gege ihn Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums geltend machen (BGH, Urteil vom 29.6.2011 - VIII ZR 349/10).