Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, lautet eine alte Juristenweisheit. Doch wohinein blickt man, wenn man Art. 3 des SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG sucht? Gibt es nicht? Weit gefehlt!
Dann schauen Sie mal in das "Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. November 1984 zum Abkommen vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 2. November 1984 zur Durchführung des Abkommens." Amtliche Kurzbezeichnung: SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG.
Und da wir einmal dabei sind: kennen Sie ein Wort mit sechs "b"? Dann schlagen Sie doch mal kurz in der "Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei dem bundesunmittelbaren Bundesinstitut für Berufsbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung" oder kurz BDGBIBBBMinBFAnO
Habe soeben eine Idee zu einem neuen Brettspiel für Juristen: Gesetzes-Scrabbel! Einfach aus fertigen Wortteilen versuchen, einen halbwegs sinnhaften Gesetzestitel zu bauen, so etwa:
AntwortenLöschenSoziale-Gleichstellungs-Anti-Diskriminierungs-Änderungs-Verordnung
Jetzt habe ich doch tatsächlich versucht das zu lesen.
AntwortenLöschenSehr geehrter Herr Mydlack,
der Umstand, dass sie diese "Bezeichnungen" ohne Vorwarnung ihren Lesern zugemutet haben, erfüllt den Tatbestand der physischen Körperverletzung und seelischer Grausamkeit.