... aber der Wohnungsvermittler kann nun wirklich keine Provision für die Vermittlung beanspruchen, wenn der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Verwalter der Vermittler ist. Das folgt
aus § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 WoVermittG.und der Bundesgerichtshof hat dies mit Urteil vom 2.Oktober 2003 - III ZR 5/03 - auch nochmal klargestellt.
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