Müssen sie sogar, meint das Landgericht Hamburg (LG Hamburg vom 15. Dezember 2009 - 316 S 14/09).
Es sei zumutbar Schuhe mit harten Absätzen an der Wohnungseingangstür auszuziehen. Denn das Betreten von den Lärm nicht dämpfenden Fußbodenbelägen wie Fliesen und Laminat mit derartigen Schuhen unterfalle in einem Mehrfamilienhaus, insbesondere einem akustisch anfälligen Altbau, nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung.
Huch, kann es sein dass das das erste Urteil dieser Art ist ?
AntwortenLöschenMir sind bislang nur Urteile bekannt, wonach - wenn Laminat / Estrich ordungsgemäß verlegt ist, der Mieter sich frei entfalten darf. ZUmindest in Gesprächslautstärke. Von anderen Geräuschen wie Trittgeräusche ist mir überhaupt nichts bekannt.
Tatsächlich scheint es sich bei dem Urteil um eine Rarität zu handeln.
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