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... packt uns die Dekorationslust zur Weihnachtszeit. Da werden nicht nur die Wohnung, auch Balkone, Hausfassaden
oder Treppenhäuser zum Teil üppig
geschmückt. Aber ist das auch erlaubt?
Innerhalb der eigenen vier Wände sind Lichterketten und Weihnachtsschmuck, auch in den Fenstern, erlaubt. Das Gleiche gilt für den
Balkon. Kritischer wird es bei der kraxelnden Weihnachtsmännern an der Hausfassade. Diese müssen am Balkon oder an der Hausfassade so sicher installiert sein, dass die
Hausfassade nicht beschädigt wird und die Nachbarn nicht übermäßig
gestört werden (LG Berlin, Akz. 65 S 390/09).
Bunte Adventskränze dürfen Mieter an ihrer Wohnungsaußentür befestigen. Daran dürfen Mitmieter keinen Anstoß
nehmen (LG Düsseldorf, Akz. 35 T 500/98). Keinesfalls dürfen Mieter aber das gesamte
Treppenhaus von oben bis unten nach ihren Vorstellungen weihnachtlich
dekorieren. Stören sich die Nachbarn daran, können
sie die Entfernung der Weihnachtsdeko fordern (AG Münster, Akz. 38 C 1858/08).
Weihnachtsdurft ist auch nicht jedermanns Sache: die Nachbarn müsses es nicht hinnehmen, wenn ein Mieter weihnachtliche Duftsprays im ganzen Haus versprüht (OLG Düsseldorf, Akz. 3 Wx 98/03).
In dem Sinne: eine besinnliche Weihnachtszeit!
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