Grundstückseigentümer in ganz Deutschland dürfen hoffen: Bürgern wurden teilweise überhöhte Kosten für die Grundstückserschließung in Rechnung gestellt. Diesen Schluss kann man aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.Dezember 2010 - Akz. 9 C 8/09 ziehen:
Hintergrund: Die Stadtverwaltung von Bietigheim-Bissingen (Baden-Württemberg) hatte eine private Tochtergesellschaft gegründet, die die Erschließung von Grundstücken durchführte. Anders als Städte und Gemeinden durftte diese als privates Unternehmen einen weitaus höheren Kostenanteil an die Grundstückskäufer weitergeben. Teilweise wurden Positionen geltend gemacht, für die die Kommune ansonsten vollständig selbst hätte aufkommen müssen. Die Erschließung durch die Gemeinde im "Mantel eines Privaten" läuft darauf hinaus, dass Erschließungskosten auf die Eigentümer bzw. Käufer abgewälzt werden, ohne den Begrenzungen des Beitragsrechts zu unterlliegen. Dies hält das Bundesverwaltungsgericht für unzulässig. Entsprechende Erschließungsverträge sind nichtig und damit wohl auch die darauf fußenden Rechnungen.
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