Bisweilen findet man auf Immobilienportalen oder im Immobilienteil der Zeitungen Angebote, bei denen gegen ein Entgeld Mietobjektlisten übergeben werden Durch den Anbieter wird durch den Wohnungsvermittler nur eine "Ermittlungsmöglichkeit" für den Interessenten geschaffen. Dieser muss noch weitere Maßnahmen ergreifen, um mit den Vermietern in Kontakt zu treten Hierin liegt keine Nachweistätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Wohnungsvermittlungsgesetz! Allerdings ist die Vereinbarung erfolgsunabhängiger Vorschüsse nach § 2 Abs. 4 Wohnungsvermittlungsgesetz unwirksam.
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.05.2009, Az.: 309 S 107/08)
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