Donnerstag, 23. Juni 2011
Nochmals: Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften
Am 30.Mai 2011 hatte ich darüber berichtet, dass nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ( 29 BV 13947/10) auch ältere Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Serviceagenturen (CGZP) mangels Tariffähikgeit unwirksam sind. Der Kollege Reuter (s.auch s. Blog reuter-arbeitsrecht ) wies in seinem Kommentar zu meinem Beitrag zur Recht darauf hin, dass Nachforderungen von Leiharbeitnehmern aufgrund von Ausschlussfristen ein eher seltener Fall sein dürften. Der CMS-Blog beschäftigt sich in einem heute veröffentichten Beitrag mit der Frage der Ausschlussfristen. Unter Hinweis auf ein Urteil des Arbeitsgericths Stuttgart (Urt. v. 12.05.2011 – 32 Ca 10252/10) macht er den Leiharbeitfirmen Hoffnung und dämpft die Erwartung der Leiharbeitnehmer.
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