Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern auch der
Karneval. Und - was für mich besonders wichtig ist - bei den
Rosenmontagsumzügen werden auch gern Schokoladenriegel in die Menge
geworfen.
Auf dem Rosenmontagsumzug 2010 kollidierte aber ein solcher Schokoriegel
mit dem Gesicht einer Kölnerin. Diese wurde dadurch im Gesicht verletzt
und zog vor den Kadi. Sie machte geltend, die Karvevalsgesellschaft
habe gegen ihre Verkehrssicherungspflciht verstoßen. Der Wurf mehrerer
Gegenstände in Richtung auf eine Menschenemge sei "nicht sozial üblich."
In Köln schon, meinte das Amtsgericht (Az. 123 C 254/10).
Das sei "sozial üblich, allgemein anerkannt und erlaubt" und
entspreche einer langjährigen Tradition deren Einhaltung von den
Zuschauern erwartet werde. Beim Umzug sei es völlig normal, dass
mehrere Süßigkeiten gleichzeitig in die Menge geworfen würden. Denn
schließlich sollen diese aufgefangen werden! Nach Meinung des
Amtsgerichts Köln müssen Zuschauer an einem Rosenmontagszug in
Wurfweite der Prunkwagendamit rechnen, bei mangelnder Aufmerksamkeit
"unerwartet auch von mehreren Gegenständen üblicher Größe getroffen zu
werden". Wenn man das nicht wolle, könne man schließlich entweder einen
größeren Abstand halten, die Wagen aufmerksam beobachten, das Innere
eines Gebäudes aufsuchen oder - ganz wegbleiben! Tja, geben Sie am
Rosenmontag - aber auch sonst - auf sich acht! ;-))
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