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"(...) Das Gericht hat auch noch nie erlebt, daß jemals ein Fahrer, der
als Zeuge oder Partei vernommen wurde, eigenes Fehlverhalten eingeräumt
oder zugestanden hätte. Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte,
dann müßte man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen. Wunder
kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein
Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber
in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weiße Taube auf den
Kopf des Papstes setzt, und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder
ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie
nie, am allerwenigsten in den Sitzungssälen des AG München. Jedenfalls
ist in Justiz- und Anwaltskreisen nichts davon bekannt, daß in der
Pacellistr. 2 in München schon jemals ein Wunder geschehen wäre.
Möglicherweise liegt das daran, daß der liebe Gott, wenn er sich zum
Wirken eines Wunders entschließt, gleich Nägel mit Köpfen macht und sich
nicht mit einem banalen Verkehrsunfall beschäftigt. Vielleicht liegt
aber die Tatsache, daß trotz der Unfehlbarkeit aller Autofahrer
gleichwohl so viele Verkehrsunfälle passieren, schlicht und einfach
daran, daß unsere Gesetze so schlecht sind. Dies hinwiederum wäre
allerdings kein Wunder. (...)"
Quelle: AG München, NJW 1987,1425,1426
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