Ein Leichenwagen ist kein Dienstwagen! Dies musste sich ein Bestattungsunternehmer vom Landesarbeitgericht Köln sagen lassen. Dieser hatte einem Mitarbeiter mehr als acht Jahre lang einen Caddy privat zur Verfügung gestellt. Später zog er diesen ein und verwies den Mitarbeiter auf die Nutzung des Leichenwagens. Denn dabei handele es sich scließlich auch um einen "Transporter". Das allerdings sah das LAG Köln anders:" In Anbetracht des
Stellenwerts eines Leichenwagens in der allgemeinen Verkehrsanschauung
ist es dem Angestellten nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich
und seine Angehörigen in seiner Freizeit privat zu nutzen".
LAG Köln, Urteil vom 19.November 2009 - 7 Sa 879/09
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