| Marc Boberach / pixelio.de |
Erotische oder intime Fotos eines früheren Partners müssen nach dem Ende der Beziehung gelöscht werden. Dies befand jedenfalls das Oberlandesgericht Koblenz ( Urteil vom 20.Mai 2014 -AZ 3 U 1288/13 ). Zwar hat der Expartner keinen Anspruch darauf, dass Foto- oder Videoaufnahmen generell gelöscht werden. Dies gilt aber nicht für Nackt-Fotos. Diese müssen nach Auffassung der Koblenzer Richter gelöscht werden, weil sie die Persönlichkeitsrechte der Person verletzten.
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