Die ständige Arbeit am Computer kann zu einer chronischen Sehnenscheidenentzündung führen, die als Berufskrankheit anzuerkennen ist.
Jedenfalls nach Auffassung des Aachener Verwaltungsgerichts (Urteil vom 14.04.2011 - 1 K 1203/09). Das Land Nordrhein-Westfalen hatte kein besonderes Risiko für Sehnenscheidenentzündungen bei Bediensteten gesehen, die im wesentlichen mit dem Computer Arbeiten. Eine 39-jährige Dürender Finanzbeamtin hatte deshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Das Verwaltungsgericht Aachen folgte in seinem Urteil der Auffassung der Uniklinik Aachen. Bisher vertritt - soweit ersichtlch - allein das VG Aachen diese Auffassung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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