"Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei ... und einen schönen Tag!“
Diesen Spruch sollten Sie sich verkneifen, jedenfalls wenn Sie im Vertrieb tätig sind und täglich Kundentelefonate zu führen haben. Anders als das Arbeitsgericht Bochum vertrag das Landesarbeitsgericht Hamm als Berufungsgericht die Auffassung, dass dies eine außerordentlichen Kündigung rechtfertigen könne. (LAG Hamm, Urteil vom 20.April 2011 -4 Sa 2230/10-)
weiterführende Links:
Blog von Arbeitsrecht&Mediation Berlin
http://www.ruge-mydlak.eu/
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