Sonntag, 12. Februar 2012
BGH zu Reservierungsgebühren
Ein Reservierungsentgelt, das bei
Nichtabschluss des beabsichtigten Kaufvertrages in jedem Fall beim
Makler verbleibt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls dann
nicht wirksam vereinbart werden , wenn der Verkäufer trotz der
Reservierungsvereinbarung nicht gehindert ist, seine Verkaufsabsicht
aufzugeben oder an einen Dritten zu veräußern und wenn der Makler durch
die Reservierung keine ins Gewicht fallende Verzichtsleistung erbringt (BGH Urteil vom 03.09.2010 Az. III ZR 21/10)
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