Wie die Nachrichtenagenturen gerade berichten, hat das Bundesverfassungsgericht heute alle bestehenden Regelungen zur Sicherheitsverfahrung für verfassungswidrig erklärt. Lediglich extrem gefährliche Straftäter dürfen zur Sicherung der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung im Juni 2013 weiterhin in Sicherheitsverwahrung bleiben.
s. auch : http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-aus-karlsruhe-bundesverfassungsgericht-kippt-sicherungsverwahrung-1.1092944
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