Bereits im Dezember hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die CGZP aufgrund von Unzulänglichkeiten der Satzung nicht tariffähig ist und damit keine wirksamen Tarifverträge abschießen kann. Diese Entscheidung bezog sich aber nur auf die Satzung der Gewerkschaft aus dem Jahre 2009 und auf die danach abgeschlossenen Tarifverträge. Das Arbeitsgericht Berlin hat nun entschieden, dass auch die Tarifverträge der CGZP aus den Jahren 2004,2006 und 2008 unwirksam sind.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig
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Das war zu erwarten. Ich teile aber nicht die (offenbar jetzt fast allgemeine) Befürchtung, dass jetzt eine Klagewelle hereinbricht. Es hat Einzelfälle gegeben, in denen allerdings jetzt sogar Urteile zur Nachzahlung publik geworden sind. Ich meine immer noch, dass das voraussichtlich eine überschaubare Zahl bleibt. Die meisten Arbeitgeber hatten die vom einschlägigen Arbeitgeberverband vorgegebenen Vertragsmuster verwendet. Die aber enthalten eine Ausschlussfrist, die auch der Inhaltskontrolle standhält. Nachforderungen bis zur Verjährungsgrenze werden deshalb eher selten bleiben.
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