Samstag, 4. September 2010
Die Ehe, der biologische Abgang und das BVerfG
Dem Bundesverfassungsgericht verdanken wir viele Einsichten. So auch diese: "Aus dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie folgt kein Recht auf Beendigung der ehelichen Gemeinschaft durch Suizid eines Ehepartners." (zitiert nach Der Spiegel, Nr. 15/09,150) Wäre ja auch eine Katastrophe für die Familienrechtler, wenn es staatlich sanktionierte anderweitige Abgangsmöglichkeiten aus der Ehe gäbe. :-)
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Da würden mich Aktenzeichen und Volltext der Entscheidung jetzt aber schon interessieren...
AntwortenLöschenDer Hintergrund dieser Entscheidung ist natürlich ernster, als es dieses aus dem Zusammenhang gerissene Zitat vermuten lässt. Der zitierte Satz findet sich in BVerfG, 1 BvR 1832/07 vom 4.11.2008 Ich hatte das Zitat gestern beim Aufräumen zufällig unter der Rubrik Hohlspiegel gefunden. So isoliert klingt es schon etwas makaber, oder?
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