Da stelle mer uns ma janz dumm: Und da sage mer so: Eine Geschäftsstelle ist eine Einrichtung des deutschen Gerichtsverfassungsrechts (§§ 153 GVG) Sie wird mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt.
Und was machen die so: Die Geschäftsstelle nimmt bei Gerichten und der Staatsanwaltschaft alle Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich dem Richterzugewiesen sind. Insbesondere nehmen die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Beurkundungen vor, erteilen Ausfertigungen gerichtlicher Entscheidungen, einfache Vollstreckungsklauseln oder fungieren als Protokollführer.
Und da soll es durchaus mal vorkommen, dass man als Rechtsanwalt eben jene Geschäftsstelle mal anrufen muss. Die Nummer inklusive der "Servicezeiten" stehen ja auch im Briefkopf.
Kommen wir nun von der Theorie zur Praxis: Anruf zu den im Briefkopf angegebenen Zeiten unter der angegebenen Nummer: "Tuuuuut ... tuuuuuut ... tuuuuut." Na schön! Wahrscheinlich gerade unterwegs. Nächster Versuch: "Tut ... tut ... tut ..." Aha! Besetzt! Also ist jemand da! Minuten später ein erneuter Versuch: "Tuuuuut ... tuuuuuut ... tuuuuut." Anruf bei der Zentrale: Ja, die Geschäftsstelle sei gerade aufgrund Krankheit nicht besetzt. Aber es gäbe eine Vertretung unter folgender Nummer. Also: mit frischem Mut neu gewählt: "Tuuuuut ... tuuuuuut ... tuuuuut." Wie es weitergeht, können Sie sich gewiss denken ....
Und da soll es durchaus mal vorkommen, dass man als Rechtsanwalt eben jene Geschäftsstelle mal anrufen muss. Die Nummer inklusive der "Servicezeiten" stehen ja auch im Briefkopf.
Kommen wir nun von der Theorie zur Praxis: Anruf zu den im Briefkopf angegebenen Zeiten unter der angegebenen Nummer: "Tuuuuut ... tuuuuuut ... tuuuuut." Na schön! Wahrscheinlich gerade unterwegs. Nächster Versuch: "Tut ... tut ... tut ..." Aha! Besetzt! Also ist jemand da! Minuten später ein erneuter Versuch: "Tuuuuut ... tuuuuuut ... tuuuuut." Anruf bei der Zentrale: Ja, die Geschäftsstelle sei gerade aufgrund Krankheit nicht besetzt. Aber es gäbe eine Vertretung unter folgender Nummer. Also: mit frischem Mut neu gewählt: "Tuuuuut ... tuuuuuut ... tuuuuut." Wie es weitergeht, können Sie sich gewiss denken ....
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