Bei unbekanntem aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers kann bei einer Klage gegen diesen das Gericht des letzten bekannten Wohnsitzes zuständig sein. Dem Kläger kann nicht aufgrund der Unmöglichkeit der Feststellung es aktuellen Wohnsitzes das
Recht auf ein gerichtliches Verfahren genommen werden. Dies entschied der EuGH am Donnerstag (Urt. v. 17.11.2011, Az. C 327/10).
Quelle: Legale Tribune
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