Schon der Sachverhalt ist kurios: Einses der Zugpferde des zu Werbezwecken durch die Stadt Köln fahrenden Brauereifuhrwerks der Beklagten traf mit einem Huf den PKW des Klägers und hinterließ gleichsam damit seine Visitenkarte.
Herrlich, wenn das Gericht feststellt:
"Die Pferde sind auch am 31.1.1984 pünktlich um 12.00 Uhr („High Noon“) vor der Postschänke zur Attacke angeritten, um das dort befindliche Auto der Kl. einzutreten, auch wenn die genauenUmstände, wie sie dahin gelangt sind, im einzelnen nicht mehr restlos aufgeklärt werden konnten."
Doch ich will nicht zuviel vorwegnehmen: Lesen Sie selbst: AG Köln, Urt. v. 12.10.1984 - 226 C 356/84
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