Dienstag, 19. Juni 2012
Fußball und Recht: Der Nachbar und das Stadion
Das LG Aachen (Az. 9 O 533/05) meint, dass Hauseigentümer, die in der Nähe eines Fußballstadions wohnen, den Lärm eines Fußballspiels in Kauf nehmen müssen.Da
die Lärmschutzgrenzwerte nur bei Torjubel punktuell überschritten
werden, muss der Anwohner den Krach ertragen oder die Fenster schließen.
Gut, ein Anwohner hatte Alemannia Aachen
auf Schadenersatz verklagt. Da kam das mit dem Torjubel eher ... Aber
lassen wir das. Das ist ein anderes Thema! :-)
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