lebenslanges Wohnungsrecht einräumen lassen. Nun zieht sie in ein
Pflegeheim. Ich habe gehört, dass das Wohnungsrecht dann erlischt.
Stimmt das?
Antwort:Nein! Das Wohnrecht endet nach dem Gesetz mit dem Tod des
Berechtigten. Der dauerhafte Umzug in ein Pflegeheim stellt ein sog.
"subjektives Ausübungshindernis" da. Dieses führt nicht zum
Erlöschen des Wohnungsrechts, und zwar auch dann nicht, wenn das
Hindernis auf Dauer besteht (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, NJW
2007,1894)
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