Dienstag, 11. Mai 2010
Von prügelnden Trainern
Nun hat es sich ja seit mehreren Jahren bei Eltern herumgesprochen, dass die "Prügelstrafe" keine geeignete Erziehungsmaßnahme ist. Das steht ja zwischenzeitlich sogar im Gesetz (§ 1631 II 2 BGB). Bis bis zum "König Fußball" scheint das noch nicht gedrungen zu sein. Nur so ist zu erklären, dass sich das Arbeitsgericht Kiel mit der Kündigung eines Fußballtrainers auseinandersetzen musste. Nach umfangreicher Beweisaufnahme hielt es das Gericht für erwiesen, dass der gekündigte Trainer unmittelbar nach einem Spiel gegenüber einem Spieler handgreiflich wurde. Vor versammetler Mannschaft soll er dem Spieler dreimal mit dem Handballen auf die Stirn geschlagen haben. Der Verein, der mit aufwendigen Maßnahmen für einen gewaltfreien Fußball eintritt, kündigte den Trainer ohne Abmahnung fristlos. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Kiel (Urt. vom 21.1.2010 - 5 Ca 1958 d/09). befand.
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Leichte Schläge auf den Vorderkopf erhöhen das Denkvermögen.
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