Mittwoch, 5. Mai 2010

FAQ: aktuelle Mandantenfragen

Frage:
Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und möchte die Wohnung selbst nutzen. Kann ich den Mietern kündigen?

Antwort:
Gemäß § 57 a ZVG ist der Ersteher berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist. Aber: die Kündigung ist nur bei berechtigtem Interesse bzw. bei Eigenbedarf unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist möglich.Dies bedeutet in diesem Fall, dass die Kündigung  nur zum 1. zulässigen Termin möglich ist und zu dem bis zum 3. Werktag des auf den Zuschlag folgenden Monats erklärt werden muss.

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