Montag, 3. Mai 2010

Nachzahlung von Betriebskosten bei mehreren Mietern ...

Der Bundesgerichtshof hat am 3.Mai 2010 - Akz.VIII ZR 263/09 - entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Betriebskostenabrechnung nur dem in Anspruch genommenen Mieter, nicht aber auch den weiteren Mitmietern der Wohnung zugegangen ist.

Anders wohl im übrigen noch das AG Köpenick im Urteil vom 10.März 2010 - 6 C 141/09 - , veröffentlicht in GE 2010, 550)

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