Wird ein Spieler bei einem Fußballturnier verletzt, erhält er unter Umständen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies
entscheid das Sozalgericht Kassel (Akz. S 1 U 4348/06). Ein Spieler
hatte sich während eines betrieblichen Fußballturniers verletzt. Das
Sozialgericht sprach ihm Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung zu. Ein Anspruch besteht jedenfalls dann, wenn das
Turnier im Interesse des Unternehmens stattfindet und von der Autorität
der Unternehmensleistung getragen wird.
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