Ein wahres Kleinod in der Rubrik denkenswerter Urteile ist eine Entscheidung des AG Köln. Jeder Satz ein Volltreffer. Schwer zu beurteilen, welches die besten Passagen dieses Urteils sind. Da noch die Fußball WM tobt, habe ich mir eine wunderschöne Passage mit Bezug zum Fußball ausgesucht:
"Insoweit ist dieser Prozeß auch für mich ein Novum. In meiner nunmehr 30jährigen Sitzbahn als Verkehrsrichter habe ich nämlich bislang immer nur mit Unfällen zu tun gehabt, zu deren Herbeiführung beide Unfallbeteiligte bei Grün in die Kreuzung eingefahren sind und das meist auch durch Beifahrer justitiabel beweisen konnten. So werde ich nie die entzückende ältere Dame vergessen, die in der Beweisaufnahme bekundete, ihr Mann sei bei Grün in die Kreuzung eingefahren. Auf meine vollkommen unüberlegte Frage, wo sie denn eigentlich in dem Auto gesessen habe, antwortete sie offen und ehrlich: „Hinten links”. Auf meine ebenso überflüssige wie dumme Frage, ob sie denn von da aus überhaupt die rechts stehende Ampel habe sehen können, gab sie die kluge und überzeugende Antwort: „Nein, Herr Richter, aber das ist auch gar nicht nötig. Denn ich weiß ganz genau, mein Mann fährt nur bei Grün in die Kreuzung ein”. Diese Lady war die ehrlichste Zeugin, die ich je hatte. Ihr leuchtendes Beispiel beweist auch, daß die in der Rspr. weit verbreiteten Vorurteile gegen Beifahrer in dieser Allgemeinheit nicht gerechtfertigt sind (vgl. dazu BGH NZV 88, 20; LG Köln NZV 88, 28). Entgegen einem weit verbreiteten Aberglauben hängt aber der Ausgang eines Unfallprozesses nicht davon ab, wieviel Beifahrer jemand zufällig bei sich hat. Insofern gilt nämlich im Zweifel der bewährte Grundsatz „Auto gegen Auto”. Er hängt auch weiter nicht von der Anzahl sonstiger Zeugen ab, die eine Partei nach dem Unfall findet und im Gerichtssaal als Eideshelfer aufzubieten vermag. Die Anzahl der Zeugen darf nämlich rechtlich nicht mit der Anzahl der Tore verwechselt werden, die in einem Fußballspiel fallen (vgl. dazu: „Herr RA, wieviel Zeugen brauchen wir?” oder auch die ständigen Kleinanzeigen im Kölner Express: „Unfallzeugen gesucht, hohe Belohnung!”) Letztlich entscheidet nämlich immer noch der Schiedsrichter, ob ein Tor gefallen ist oder nicht."
Fundstelle: AG Köln, MDR 1994,354 ff.
Alleine die "Sitzbahn" trifft es voll auf den Kopf ;-)
AntwortenLöschenDieses Urteil in seiner Gesamtlänge (für die zu suchen ich eigens heute in der Unibücherei war) ist das mit Abstand beste, was ich in meinen 3,5 Semestern Jurastudium bis jetzt lesen dürfte. Chapeau!
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