Ich hatte heute Morgen berichtet, dass der 5. Strafsenat heute darüber zu entscheiden hatte, ob die Untersuchung von Embryonen außerhalb des Mutterleibes strafbar ist. Zwischenzeitlich ist die Entscheidung bekannt geworden: Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar!
Link zur Pressemitteilung.
s. hierzu auch den Blogbeitrag des Kollegen Siebers.
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