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Dienstag, 25. Mai 2010

Kostenlos muss kostenlos bleiben ....

Der Verbraucherzentrale Bundesverband  (vzbv) weist auf auf ein interessantes Urteil des Landgerichts Koblenz (Urteil vom 18.Mai 2010 zum Akz.1 HK O 85/09) hin:
Der Internetdienstleister 1&1 hatte Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Nur aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich dabei um einen Abonnement-Vertrag handelt. Dieser verlängert sich automatisch, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf dieser Zeit kostet das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat. Das Landgericht Koblenz hat
diese Werbung als irreführend untersagt. Danach dürfen Unternehmen Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.






www.ruge-mydlak.eu

Freitag, 14. Mai 2010

Roter Briefkasten vs. gelber Briefkasten

Nehmen wir für einen Moment an, Sie stehen mitten in Nürnberg und wollen einen Brief einwerfen.  Einen Brief, versehen mit einer Briefmarke der Deutsche Post AG. In der Nähe einer Postfiliale finden sie die altbekannten gelben Briefkästen und in unmittelbarer Nähe rot lackierte Briefkästen, welche in weißer Farbe mit der Aufschrift "Brief24", der Telefonnummer einer Service-Hotline und dem Hinweis "Leerung Montag bis Freitag ab 18.30 Uhr" beschriftet sind.  Und nun? Kalter Schweiß auf Ihrer Sttirn, weil Sie nicht wissen, ob Sie den Brief mit der Briefmarke der Gelben auch in den Kasten der Roten tun dürfen?  Sie haben diese