Eine Klausel, die dem Mieter eines Ladenlokals in einem Einkaufszentrum "Kosten des Center-Managements" auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam.
Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3.August 2011 (XII ZR 205/09) .Im Mietvertrag war vereinbart worden, dass
sämtliche Nebenkosten des Einkaufscenters von allen Mietern anteilig
getragen werden sollen. Ohne nähere Erläuterung fand sich dort die Kostenposition "Center-Management." Die fehlende Erläuterung geht nach Auffassung des 12.Senats zu Lasten des Vermieters.
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