Das 178. Münchener Oktoberfest hat seine Pforten noch 6 Tage geöffnet. Da bleibt genügend Zeit, um den
Wiesnbesuchern unter meinen Lesern ein kleine Mahnung des Amtsgerichts
München mit auf den Weg zu geben: Das Oktoberfest ist kein rechtsfreier
Raum!
Was nötigte das Amtsgericht München
zu dieser Feststellung? Rückblende auf den Oktober 2006: Kläger und
Beklagte feierten kräftig im Bierzelt "Schottenhammel". Die Stimmung
wurde immer ausgelassener. Die Beklagte bestieg schließlich ihre
Sitzbank. Aus nicht näher feststellbaren Gründen - wie gesagt:
ausgelassene Stimmung! - verlor sie ihr Gleichgewicht und plumpste auf
den Rücken des hinter ihr sitzenden Klägers, der grade sein Glas zum
Trunke angesetzt hatte. Es kam zur Kettenreaktion: Beklagte fällt auf
Kläger, klägerische Zähne prallen auf das Bierglas - Ergebnis:
Verletzung am Zahn und Forderung von 1.000,00 EUR Schmerzensgeld! Gibt's
auch grundsätzlich, meinte das Amtsgericht in seiner Weisheit: Klar sei
es auf dem Oktoberfest üblich geworden, die Sitz- zu Stehplätzen zu
machen. Aber dabei müsse man halt seine Umgebung im Auge behalten und
man habe auch damit zu rechnen, dass man sein Gleichgewicht - gleich aus
welchem Grunde - verlieren könne. Stürze man dann auf einen anderen
Gast, hafte man dafür auch. Allerdings habe das Schmerzensgeld geringer
als beantragt auszufallen und es gäbe nur 500,00 €. Denn auch unseren
Kläger träfe eine Mitschuld. Nein, nicht dass er überhaupt auf das
Oktoberfest gegangen ist! Allerings kann man da nicht einfach sitzen und
Bier trinken. Vielmehr müsse man seine Umgebung beobachten und damit
rechnen, dass hinter einem auf der Bank stehende Personen gelegentlich
auf einen fallen können.
Was lernen wir daraus: Gehtst Du aufs Oktoberfest: Augen auf und immer
damit rechnen, dass von hinten Dirndlträgerinnen oder Lederhosenträger
auf Dich fallen könnten.
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