Ob Sie es glauben oder nicht: Die Löfflers dieser Welt
ziehen mit solch einer Begründung auch mal gerne vor Gericht: "Hilfe! Am
Strand waren Einheimische." In ihrer beim Amtsgericht Aschaffenburg
eingereichten Klage trugen sie vor, ein Aufenthalt am Strand sei kaum
möglich gewesen, weil dort die "einheimische Bevölkerung ... einen
derartigen Lärm gemacht" hätte, dass Vater Löffler "schlicht sprachlos"
gewesen sei. Sprachlos allerdings war eher der Richter: "Im übrigen ist
das Gericht – um die Worte des Klägers zu benutzen – schlichtweg
sprachlos darüber, dass sich ein Reisender allen Ernstes darüber
beschwert, er habe den Strand am Urlaubsort mit Einheimischen teilen
müssen."
Urteil des AG Aschaffenburg vom 19.12.1996, Az. 13 C 3517/95
*Schreibweise entspricht dem Orginaltitel
Gut, dass es immer mal wieder erwähnt wird, obwohl es nicht wirklich etwas Neues ist.
AntwortenLöschenWer es denn so wie zu Hause haben will, sollte einfach nicht wegfahren. Und wessen Budget zwar für einen Prozess, nicht aber für den Urlaub reicht, der sollte erst gar keinen bekommen. ;)