Von den beiden großen deutschen Kirchen wurde das Urteil unterschiedlich aufgenommen. Während der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, gegenüber den "Ruhr Nachrichten" hervorhob, die Entscheidung gebe nun in solchen Fällen den Beteiligten Rechtssicherheit, kommt Kritik von der katholischen Deutsche Bischofskonferenz . Sie sieht in dem Richterspruch eine "ethische Verunklarung".
Präses Schneider begrüßte, "dass künftig in ähnlichen Fällen auch der Wille des jeweiligen Betroffenen in die Tat umgesetzt wird", Einer Tötung auf Verlangen dürfe jedoch nicht der Weg bereitet werden..
Die Deutsche Bischofskonferenz kritisiert, das Urteil unterscheide nicht deutlich genug zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Diese Unterscheidung sei von grundlegender Bedeutung. Die Deutsche Bischofskonferenz mahnt, aus der Karlsruher Entscheidung dürften keine vorschnellen Schlüsse gezogen werden. Essei nun eine "sehr sorgfältige und differenzierte Analyse der Urteilsbegründung notwendig".
Präses Schneider begrüßte, "dass künftig in ähnlichen Fällen auch der Wille des jeweiligen Betroffenen in die Tat umgesetzt wird", Einer Tötung auf Verlangen dürfe jedoch nicht der Weg bereitet werden..
Die Deutsche Bischofskonferenz kritisiert, das Urteil unterscheide nicht deutlich genug zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Diese Unterscheidung sei von grundlegender Bedeutung. Die Deutsche Bischofskonferenz mahnt, aus der Karlsruher Entscheidung dürften keine vorschnellen Schlüsse gezogen werden. Essei nun eine "sehr sorgfältige und differenzierte Analyse der Urteilsbegründung notwendig".
Dies dürfte zweifelsohne richtig sein. Warten wir also die vollständige schriftliche Urteilsbegründung ab.
Quelle: http://www.kathweb.at/content/site/nachrichten/database/33412.html
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-Akte Abmahnung-Mit Fug und Recht
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